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   BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19   

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https://dejure.org/2019,42776
BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19 (https://dejure.org/2019,42776)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19 (https://dejure.org/2019,42776)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 2019 - 2 BvR 2046/19 (https://dejure.org/2019,42776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
    Dies ist beispielsweise bei einem pauschalen Verweis darauf der Fall, dass in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren ohne Begründung zu Lasten des Beschwerdeführers entschieden wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 3).

    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 80/19 -, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 80/19

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 80/19 -, Rn. 4).

    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 80/19 -, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtliche Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtliche Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
    Ungeeignet ist ein Ablehnungsgesuch zudem auch dann, wenn es lediglich nicht näher substantiierte Vorwürfe gegen die abgelehnten Richter enthält (vgl. BVerfGE 72, 51 ; Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/ Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 19 Rn. 33) oder auf reinen Vermutungen beruht, also "ins Blaue hinein" erfolgt (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 21).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtliche Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
    Ungeeignet ist ein Ablehnungsgesuch zudem auch dann, wenn es lediglich nicht näher substantiierte Vorwürfe gegen die abgelehnten Richter enthält (vgl. BVerfGE 72, 51 ; Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/ Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 19 Rn. 33) oder auf reinen Vermutungen beruht, also "ins Blaue hinein" erfolgt (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 21).
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